Beurlaubung

                       Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Beurlaubung von bis zu drei Unterrichtstagen gewährt die Klassenleitung – längere Beurlaubungen die Schulleitung. Alle Beurlaubungen müssen schriftlich beantragt werden.